Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Easy Tec GmbH

Für den Einbau und Vertrieb von Wärmepumpen für Privat- und Geschäftskunden

Stand: 01.01.2024

1. Geltungsbereich und Änderungen der AGB

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunden und Easytec GmbH zum Einbau und Vertrieb vorrangig von Lambda Wämepumpen.

1.2 Nebenabreden und abweichende AGB des Kunden gelten nicht auch wenn die Easytec GmbH nicht ausdrücklich widerspricht. Erforderliche Nebenabreden sind schriftlich zwischen der Easytec GmbH und dem Privat- oder Geschäftskunden zu vereinbaren.

1.3 Soweit das Vertragsverhältnis mit dem Kunden oder diese AGB keine anderen Regelungen treffen, greifen die anwendbaren und jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

1.4 Die Easytec GmbH behält sich vor, die AGB’s zu ändern oder neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Sollten sich die AGB‘ zu Lasten des Kunden ändern, wird die Easytec GmbH den Kunden innerhalb von 6 Wochen schriftlich davon in Kenntnis setzen. Der Kunde erhält dadurch das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu kündigen. 

1.5 Im Falle einer gesetzlichen Änderung insbesondere der Besteuerung ist die Easytec GmbH dazu berechtigt die Preise dementsprechend anzupassen. In diesem Fall erhält der Kunde kein Sonderkündigungsrecht. 

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebotes (per Mail oder schriftlich) zustande. Der Kaufpreis für die Lambda Wärmepumpe ist per Vorkasse zu entrichten, erst nach Zahlungseingang wird die Bestellung durch die Easytec GmbH beim Hersteller ausgelöst. Eine direkte Bestellung beim Hersteller wird durch den Hersteller selbst ausgeschlossen und kann nur durch den eigens dafür benannten Vertriebspartner, in diesem Fall die Easytec GmbH erfolgen.

3. Pflichten des Kunden, Umzug, unterjährige Vertragsbeendigung

3.1 Der Kunde hat jedwegliche Art der Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn-   oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift sowie seiner Bankverbindungen schriftlich oder online mitzuteilen. Der Kunde ist zudem verpflichtet einen  Umzug mit einer Frist von sechs Wochen unter Angabe der neuen Anschrift schriftlich oder online anzuzeigen.

4. Abrechnung, Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen und Rechnungslegung

4.1 Die Abrechnung der Wärmepumpe erfolgt per Vorkasse. Erst nach Zahlungseingang wird die Bestellung beim Hersteller ausgelöst. Weitere Komponenten wie Pufferspeicher, Material zum Einbau der Wärmepumpe usw. werden je nach Aufwand zeitnah in Rechnung gestellt. Bis zur Begleichung der Rechnung der Zusatzkomponenten (außer Wärmepumpe) bleibt die Ware Eigentum der Easytec GmbH. Ein erweiterter Eigentumsvorbehalt wird bis zur Vollständigen Bezahlung des entstandenen Preises nicht ausgeschlossen.

4.2 Abschlagszahlungen können separat und schriftlich mit der Easytec GmbH vereinbart werden. Ein Recht auf Abschlagszahlungen besteht für den Kunden jedoch nicht. 

4.3 Zusätzlich anfallende Kosten für Mahngebühren oder die Beitreibung Dritter aufgrund von Zahlungsverzug hat der Kunde zu Verantworten und zu begleichen. 

5. Haftung, Aufrechnung und Zurückbehaltung

5.1 Eine Haftung der Easytec GmbH wird auf Vorsatz und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden, welche die Mitarbeiter der Easytec GmbH durch den Einbau der Wärmepumpe verursacht haben, die in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bestehen oder im Rahmen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Schäden, die im Rahmen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstehen, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz der vertragstypischen vorhersehbaren Schäden begrenzt.

5.2 Die Leistung ist frei von Mängeln, wenn:

  • sie die vereinbarte Beschaffenheit hat,
  • sich die Leistung für die gewöhnliche Verwendung eignet,
  • den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung bzw. das Werk frei von Sachmängeln:

  • wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung und
  • sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann.
  • Fehlt eine vereinbarte Eigenschaft, z. B. die geforderte Betongüte, so ist die Funktionstüchtigkeit der erbrachten Bauleistung für die vorgesehene Verwendung von Bedeutung. Nach einem Urteil des BGH vom 21.09.2004 (Az.: X ZR 244/01) liegt ein Mangel im Sinne des Vertragsrechts schon dann vor, wenn das Werk von der Beschaffenheit abweicht, die es für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch haben muss. Bereits unerhebliche Abweichungen von dem vorausgesetzten Gebrauch, durch die die Gebrauchstauglichkeit objektiv nicht beeinträchtigt wird, können nach dem subjektiven Fehlerbegriff einen Mangel darstellen.
  • Anerkannte Regeln der Bautechnik umfassen alle technischen Standards, Rechtsnormen, Festlegungen von Ausschüssen, Vorschriften der Berufsgenossenschaften u. a. Sie entsprechen dem einschlägigen Fachwissen und werden in der Praxis als bewährt erachtet. Zugrunde zu legen sind dabei zugleich auch die technischen Bestimmungen in DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien u. a. sowohl aus nationalen sowie internationalen Vorgaben wie den EU-Normen.
  • Zeigt sich der Mangel nach der Abnahme innerhalb der Mängelanspruchsfrist, so ist er dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber anzuzeigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in seiner Mängelanzeige den angefallenen Mangel zu benennen und mindestens nach dem Erscheinungsbild zu beschreiben. Von ihm kann aber nicht verlangt werden, den Mangel fachmännisch exakt und technisch genau darzustellen. Ebenfalls ist es nicht notwendig, die eigentliche Ursache bzw. den aufgetretenen Fehler für den Mangel anzugeben.

(Quellenangabe: https://www.bauprofessor.de/maengelfreie-leistung/)

6. Vertragslaufzeit, Kündigung, Sperrung der Abnahmestelle

6.1 Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum Ende eines Monats gekündigt werden.

6.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Easytec GmbH kann den Vertrag insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz zweier schriftlicher Mahnungen mit dem Rechnungsbetrag vollständig oder teilweise in Verzug befindlich ist, wenn der Kunde die Zahlung ohne offenkundigen Rechtsgrund verweigert oder wenn der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgewiesen worden ist. Im Falle einer fristlosen Kündigung ist die Easytec GmbH berechtigt, die Wärmepumpe wieder abzubauen und den Ursprungszustand wieder herzustellen.

6.3 Alle Kündigungen des Vertrages haben schriftlich zu erfolgen.

7. Sonstiges

7.1

Die Easytec GmbH ist berechtigt bei jedem Kunden eine Bonitätsprüfung zu erheben. Ergeben sich Zweifel an der Bonität des Kunden, kann die Easytec GmbH die Annahme des Auftrags verweigern. Eine Belieferung erfolgt in diesem Falle nicht.

7.2

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt jederzeit unter Einhaltung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Der Datenschutzbeauftragte der Easytec GmbH ist der Geschäftsführer Herr Jan Heuschkel.

7.3

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die unwirksamen Klauseln durch solche zu ersetzen sind, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommen. Dies gilt gleichermaßen für Vertragslücken. 

7.4

Gerichtsstand ist der Sitz der Easytec GmbH außer geltendes Recht sieht einen anderen Gerichtsstand vor.

8. Zusätzliche Bedingungen bei Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug werden berechnet

  1. a) für jede schriftliche Zahlungsaufforderung 5,00 €
  2. b) für die Beauftragung der Einziehung durch Dritte haftet der Kunde für sämtliche Auslagen.

9. Umsatzsteuer

Die gesetzliche Umsatzsteuer wird mit dem jeweiligen Steuersatz berechnet.

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Wir sind Händler von „Lambda Wärmepumpen“ und benötigter Komponenten für ein vollumfängliches System. Diskret und fair. Technische Beratung, Auslegungsanpassung an Ihre Bedürfnisse und Gegebenheiten sind für uns selbstverständlich.

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